KWK-Gesetz:
Nach der Novelle des KWK-Gesetzes vom 19. Juli 2012, haben Betreiber bei der BAFA-Anmeldung des Mikro-BHKWs die Möglichkeit, den KWK-Zuschlag in Höhe von 5,41 Cent für den Zeitraum von 30.000 Betriebsstunden als pauschalierte Vorauszahlung zu beantragen (siehe: §7 Abs. (1) KWKG 2002).
Das bedeutet für ecoPower oder WhisperGen: 1.623 € EU netto.
Abgesehen von der Möglichkeit der pauschalierten Vorauszahlung des KWK-Zuschlags für 30.000 Betriebsstunden besteht nach wie vor alternativ die Möglichkeit, den KWK-Bonus nach den tatsächlichen Betriebsstunden über die Nutzungsdauer von 10 Jahren gewährt und ausgezahlt zu bekommen.
Welche Variante vom Betreiber angestrebt werden sollte, hängt von den tatsächlich zu erwartenden Betriebsstunden sowie auch von der persönlichen Präferenz des Betreibers ab.
Nachdem der BlueGen auf durchgehenden Betrieb ausgelegt ist und somit bis zu 8.760 Betriebsstunden pro Jahr (also bis zu 87.600 Betriebsstunden in 10 Jahren) erreichen kann, erscheint eine pauschalierte Vorauszahlung des KWK-Zuschlags für 30.000 Betriebsstunden als wirtschaftlich nicht attraktiv.
KfW-Förderung: bis zu 1.904 € netto
Das KfW-Förderprogramm 430 dient der Förderung von Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur Minderung des CO2-Ausstoßes bei bestehenden Wohngebäuden.
Gefördert werden neben den Maßnahmen zur Erreichung des energetischen Niveaus eines KfW-Effizienzhauses auch Einzelmaßnahmen, zu denen die Erneuerung der Heizungsanlage gehört.
Das Programm gewährt bei der Erneuerung der Heizungsanlage eine Förderung in Höhe von 7,5% der Investitionskosten.
Das bedeutet:
- ecoPower-KfW-Förderung: 1.335 € netto
- WhisperGen-KfW-Förderung: 1.292 € netto
- BlueGen-KfW-Förderung: 2.272 € netto
BAFA-Mini-Impulsprogramm: bis zu 1.650 € netto
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) administriert das im Januar 2012 vom Bundesumweltministerium herausgegebene Förderprogramm "Richtlinien zur Förderung von KWK-Anlagen bis 20 kWel".
Mit diesem Programm sollen zusätzliche Impulse für den breiten Einsatz auch von Mikro-KWK-Anlagen gegeben werden.
Neue Blockheizkraftwerke bis 20 kWel in Bestandsbauten können nach diesem Förderprogramm einen einmaligen Investitionszuschuss erhalten, der nach der elektrischen Leistung der Anlagen gestaffelt ist.
- ecoPower-BAFA-Förderung: 1.500 € netto
- WhisperGen-BAFA-Förderung: 1.500 € netto
- BlueGen-BAFA-Förderung: 1.650 € netto
Förderung von Stadtwerken: bis zu 4.000 € netto
Zahlreiche Stadtwerke fördern den Einbau von erdgasbetriebenen Mini-BHKWs mit einem Investitionszuschuss in Höhe von bis zu 4.000 €, oftmals auch außerhalb des Versorgungsgebietes.
Wenden Sie sich an Ihren lokalen Gasversorger.
Bestimmt hat er auch für Sie eine Förderung für die Neuinstallation eines Mikro-BHKWs.
- ecoPower-Stadtwerke-Förderung: 4.000 € netto
- WhisperGen-Stadtwerke-Förderung: 4.000 € netto
- BlueGen-Stadtwerke-Förderung: 4.000 € netto
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